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Der Zwick Pflege-Blog

Impfpflicht in der Pflege: Gut geschützt – aber nicht vor Kündigung?!


Durch die Impfpflicht in der Pflege droht die Abwanderung von Pflegekräften

In unserem Pflegedienst sind bereits 96% der Beschäftigten geimpft. Dennoch bereitet uns die geplante einrichtungsbezogene Impfpflicht Sorge, die ab 16. März 2022 in Kraft treten soll. Eine unserer Pflegefachkräfte hat bereits gekündigt, denn sie nicht bereit, sich impfen zu lassen. Ebenso wie viele andere Pflegedienste werden wir durch die geplante Impfpflicht in der Pflege vielleicht noch weitere wertvolle MitarbeiterInnen verlieren. Das ist eine Veränderung, die wir uns ganz sicher nicht wünschen, die wir aber akzeptieren müssen.

Bei Zwick halten wir Druck auf die Ungeimpften und Beschäftigungsverbote für wenig zielführend. Die alleinige einrichtungsbezogene Impfpflicht – ohne eine Impfpflicht für die Allgemeinheit – führt lediglich dazu, die Abwanderung aus den Pflegeberufen weiter zu verschärfen.

Wie hoch ist die Impfquote in den Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein? 

Doch vielleicht gibt es hier doch noch unerwartete Freiheitsgrade, denn der Kreis Stormarn hat gerade in allen Pflegeeinrichtungen die aktuelle Impfquote abgefragt, um die Auswirkungen auf die Versorgungslage einschätzen zu können. Die Ergebnisse werden maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung haben, ob ab dem 16.3.22 Betretungs-Verbote für Ungeimpfte in Kraft treten. Wir werden alles dafür tun, um eine weitere Abwanderung von Pflegekräften zu vermeiden. Denn das Wohl der Pflegebedürftigen, um die wir uns tagtäglich kümmern, hängt unter anderem auch davon ab, dass überhaupt jemand da ist, der sich kümmern kann.

Zu diesem Thema haben wir im Februar einen Beitrag im bpa-Magazin veröffentlicht, lesen Sie hier den vollständigen Artikel \”Trotz hoher Impfquote: Sorge vor einrichtungsbezogener Impfpflicht\”.

 
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