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Pflege zu Haus

Was Sie vom team aktiv
erwarten können

Professionelle Betreuung

In unserem team aktiv arbeiten ausschließlich qualifizierte Hauswirtschafts- und Betreuungs-Profis, die unsere KundInnen im Alltag begleiten. Sie sind aus ihrem Betreuungsalltag heraus mit unterschiedlichen Krankheitsbildern – insbesondere der Demenz – vertraut und können gezielt auf die Bedürfnisse unserer KundInnen eingehen. Und weil in der Pflege immer wieder neue Ansätze und Konzepte entstehen, bilden wir uns stets weiter. So können wir auch in der Betreuung mit unterschiedlichen Krankheitsbildern und Herausforderungen im Alter noch besser umgehen.

Individuelle Begleitung

Unser Betreuungsangebot wird individuell an die jeweiligen Wünsche und Bedürfnisse unserer KundInnen angepasst. Sie sagen uns, wo Sie Hilfe benötigen und wir sorgen dafür, dass Sie sie bekommen. Mit unserem ambulanten Betreuungsdienst sind wir in Bargteheide und Umgebung für Sie da!

Kompetente Beratung

Wir beraten Sie individuell und kompetent bei allen Fragen rund um die Pflege und Betreuung. Möchten Sie einen Pflegegrad beantragen? Oder eine Änderung des Pflegegrades? Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, und unterstützen Sie jederzeit. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Abrechnung mit der Pflegekasse und regeln alles Notwendige für Sie.

Ansprechpartner bei allen Fragen

Unser Team übernimmt nicht nur Haushalts- und Entlastungsleistungen, sondern ist in jeder Hinsicht für Sie da. Für Gespräche, um Sorgen und Ängste zu nehmen und Sie mindestens einmal am Tag zum Lächeln zu bringen. Das gilt für unsere pflegebedürftigen KundInnen ebenso wie für ihre Angehörigen.

Spürbare Entlastung

Alter und Krankheit bringen manchmal außergewöhnliche Herausforderungen mit sich. Wir sorgen dafür, dass diese Last nicht zu groß wird. Indem wir uns nicht nur um Ihr körperliches, sondern auch um Ihr seelisches Wohlbefinden kümmern, Sie auf andere Gedanken bringen und einfach für Sie da sind. Und Ihren Angehörigen etwas Luft zum Durchatmen im pflegeintensiven Alltag geben.

Wir unterstützen Sie in Ihrem Alltag.

Kompetent und liebevoll.
team aktiv!

Als Spezialisten in der ambulanten Pflege und Betreuung beraten wir Sie umfassend und kompetent in allen Fragen zur häuslichen Pflege. Wenn die Pflegekasse bei Ihnen bereits einen Pflegegrad festgestellt hat, übernimmt die Pflegekasse die Kosten der Pflegeberatung. Und wenn das nicht der Fall ist, übernehmen wir gerne die Kosten wir das Erstgespräch, so dass das Erstgespräch für Sie auf jeden Fall kostenlos ist. Wir beantworten Ihnen alle Fragen, die Sie haben: von möglichen Pflege- und Entlastungsleistungen über den Anspruch auf einen Pflegegrad bis hin zu finanziellen Zuschüssen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein Beratungsgespräch!

Rufen Sie uns an: 04532-204737.
Zwick – Ihr ambulanter Pflegedienst in Bargteheide!

Oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt auf:

Termin vereinbaren

Damit Sie auch im Alter und bei Krankheit solange wie möglich zu Hause bleiben können, bieten wir Ihnen mit unserem team aktiv ambulante Pflege und Betreuung in Ihrer vertrauten häuslichen Umgebung. Unser 15-köpfiges Hauswirtschafts- und Betreuungsteam unterstützt Sie in allen Bereichen, in denen Sie auf Hilfe durch Dritte angewiesen sind. Ob beim Einkaufen, beim Kochen, als Begleitung zu Ihren Arztterminen oder auch zum Friedhof. Gemeinsam machen wir Ausflüge zu Orten, die Sie gerne mal wieder besuchen möchten. Selbstverständlich schneiden wir auch mal die Blume im Garten oder entfernen den kleinen Schmutzfleck vom Fenster – wobei das nicht unsere Hauptaufgaben sind. Machen wir aber trotzdem gerne, wenn‘s nötig ist. Und im Notfall sind wir über den Hausnotruf immer für Sie erreichbar – auch nachts, an Sonn- und Feiertagen. Zwick – Ihr ambulanter Betreuungsdienst in Bargteheide!

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Auch wenn Sie immer mehr vergessen – wir vergessen Sie niemals! Mit unserem ambulanten Betreuungsdienst in Bargteheide, dem team aktiv, versuchen wir jeden Tag, unseren KundInnen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben in ihrem vertrauten Umfeld zu ermöglichen. Das gilt auch und insbesondere für Menschen, die an Demenz oder anderen Hirnleistungsstörungen erkrankt sind.

Unsere Pflegefachkräfte sind ausgebildet in der Methode der Integrativen Validation (IVA) nach Richard, die auf Wertschätzung und Empathie beruht. Wir bauen zu dem Demenzkranken eine vertrauensvolle Beziehung auf, stärken das Gefühl von Sicherheit und Zugehörigkeit sowie das Selbstwertgefühl. Dadurch werden bei unseren demenzkranken KundInnen Gefühle von Angst und Unruhe spürbar reduziert. Durch den aktiven Austausch zwischen unseren Pflegefachkräften und dem team aktiv profitieren unsere KundInnen auch in der Betreuung von unserem Wissen und unserer Erfahrung in der Demenzpflege.

Betreute Demenz-Wohngemeinschaften: die Alternative zum Pflegeheim
Insbesondere bei Demenz ist es irgendwann nicht mehr möglich, alleine zu Hause zu leben. Bereits seit 2006 betreuen wir mit unseren Hauswirtschafts-, Betreuungs- und Pflegeteams drei Wohngemeinschaften für Demenzkranke in Ahrensburg, Basthorst und Hammoor.

Auch hier unterstützen wir Sie gerne, wenn Sie den Umzug in eine dieser ambulant betreuten Demenz WGs in Betracht ziehen. Mit anderen Worten: Egal was kommt, wir lassen Sie und Ihre Angehörigen nicht allein.
Zwick – Ihr ambulanter Betreuungsdienst in Bargteheide!

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Um Ihren Bedürfnissen bestmöglich gerecht zu werden, bieten wir Ihnen individuelle Pflege- und Betreuungsleistungen, aus denen Sie sich das passende Leistungspaket flexibel zusammenstellen können. Wir beraten Sie übrigens auch gerne dabei, für welche Leistungen Sie finanzielle Unterstützung beantragen können (Entlastungsleistungen gem. § 45b SGB XI) und wie das geht.

Begleitung bei der Pflegegradfeststellung durch den MDK
Eine erfahrene und kompetente Pflegefachkraft unseres Pflegedienstes unterstützt Sie vor Ort, wenn ein Vertreter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) Sie besucht, um den Pflegegrad festzustellen. Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung stehen wir Ihnen beratend zur Seite – vor, während und nach dem MDK-Besuch.

24-Stunden-Hausnotruf
Über unsere 24-Stunden-Rufbereitschaft ist eine qualifizierte Pflegekraft jederzeit für Sie erreichbar, die im Falle eines Notfalls schnellstmöglich zu Ihnen nach Hause kommt.

Kochen mit dem team aktiv / Essen auf Rädern
Wenn Sie nicht mehr alleine kochen können oder wollen, ist unser team aktiv gerne für Sie da: Gemeinsam können Sie einkaufen und genau das kochen, was Sie sich wünschen. Alternativ sorgen wir auch gerne dafür, dass das Essen zu Ihnen nach Hause kommt. In Kooperation mit einem ausgewählten Anbieter für Essen auf Rädern liefern wir Ihnen ein leckeres und gesundes Essen nach Hause. Sie entscheiden, ob täglich oder an von Ihnen ausgewählten Tagen.

Verwalten der Haushaltskasse
Auf Wunsch verwalten wir transparent und zuverlässig Ihre Haushaltskasse und legen dafür einen Rechenschaftsbericht an – insbesondere bei Demenz ein wichtiges Thema.

Betreuung in Abwesenheit (Verhinderungspflege)
Für alle Angehörigen, die eine Auszeit von der Pflege eines Angehörigen brauchen, bieten wir qualifizierte Pflege und Betreuung in Ihrer Abwesenheit an.

Unterstützung im Haushalt
Wir bieten individuelle Unterstützung im Haushalt – vom Reinigen der Wohnung über Kleidung waschen und bügeln bis hin zum Einkaufen und Kochen.

Begleitung auf allen Wegen
Das team aktiv begleitet Sie bei spontan erforderlichen Arztterminen, bei der Erledigung von Behördenangelegenheiten, beim Einkaufen auf dem Wochenmarkt oder auch beim Besuch von kulturellen Veranstaltungen.

Zwick – Ihr ambulanter Betreuungsdienst in Bargteheide!

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Pflegedienst Zwick

In der Pflege können Sie auf uns zählen.
Jederzeit.

Als Pflegedienst bieten wir neben den Entlastungsleistungen auch umfassende Pflegedienstleistungen. Wenn Sie also im Laufe der Zeit etwas mehr Unterstützung und Pflege benötigen sollten, sind Sie bei uns gut aufgehoben. Zwick – Ihr ambulanter Betreuungsdienst in Bargteheide!

Unsere Pflegedienstleistungen umfassen:

Für Ihre medizinische Versorgung zu Hause sowie die Unterstützung durch einen Pflegedienst haben Sie Anspruch auf finanzielle Leistungen der Krankenkasse sowie der Pflegeversicherung (gemäß Sozialgesetzbuch).

  • Dies beinhaltet unter anderem alle ärztlich verordneten Maßnahmen, die bei Ihnen zu Hause durch eine Pflegekraft erbracht werden.
  • Zudem können Sie – je nach festgestelltem Pflegegrad – individuelle Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellter Pflegegrad (I – V). Wie Sie einen Pflegegrad beantragen können, erfahren Sie hier.
  • Bei einem Pflegegrad I – V haben Sie Anspruch auf Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) in Höhe von 125,- EUR/Monat, d.h. wir entlasten wir Sie oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen überall dort, wo Sie uns brauchen.

Wir beraten Sie gerne bei der Zusammenstellung Ihres individuellen Betreuungs- und Pflegeprogramms anhand des Pflegekatalogs. Wir arbeiten dabei eng mit Ihren behandelnden Ärzten zusammen, damit die Maßnahmen genau auf Sie zugeschnitten werden können.

Selbstverständlich können Sie unsere Pflegeleistungen auch ohne Pflegegrad privat in Anspruch nehmen. Gerne erstellen wir Ihnen hierfür einen unverbindlichen Kostenvoranschlag basierend auf Ihren Wünschen.

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Viele Menschen wünschen sich, ihren letzten Lebensabschnitt zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung zu verbringen – dort, wo sie einen Großteil ihres Lebens verbracht haben und sich wohlfühlen. Daher bieten wir für schwerkranke Menschen eine qualifizierte palliative Betreuung zu Hause an. Im Endstadium einer lebensbedrohlichen Krankheit geht es vor allem darum, die Lebensqualität zu verbessern – durch persönliche Zuwendung sowie eine angepasste Schmerzbehandlung und medizinische Versorgung. Unsere Pflegefachkräfte – ein wichtiger Teil unseres Pflegeteams – sind speziell in der SAPV ausgebildet und begleiten Sie kompetent, einfühlsam und liebevoll auf dem letzten Stück Ihres Weges. Zwick – Ihr ambulanter Betreuungsdienst in Bargteheide! Mehr erfahren

FAQ:

Häufige Fragen & unsere Antworten

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5, die ambulant gepflegt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser  Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann u.a. für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Ja, haben Sie. Hierbei handelt es sich um die Übergangspflege für Menschen ohne Pflegegrad, z.B. nach einer Operation, aufgrund einer akuten Verschlimmerung einer Erkrankung, nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bzw. beteiligt sich an den Kosten für die erforderliche häusliche Krankenpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall und wird von der Krankenkasse in begründeten Ausnahmefällen – unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes – verlängert. Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe kann bis zu 26 Wochen verlängert werden, wenn im Haushalt Kinder leben, die jünger als zwölf Jahre sind (maßgeblich ist das Alter bei Beginn der Leistung) oder die eine Behinderung haben und auf Hilfe angewiesen sind.

Nein, der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt. Eine Verrechnung mit den anderen Leistungsansprüchen findet nicht statt. Zudem können nicht vollständig ausgeschöpfte Entlastungsbeträge innerhalb eines Kalenderjahres in die Folgemonate übertragen werden. Am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbrauchte Beträge können in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Einen Pflegegrad sollten Sie beantragen, wenn Sie alltägliche Aktivitäten plötzlich nicht mehr alleine erledigen können. Angefangen bei der Körperhygiene über die Mobilität bis hin zur Organisation des Haushalts. Im Sinne der Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch SGB XI) sind Personen pflegebedürftig, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Ob und welcher Pflegegrad vorliegt, bewertet der Medizinische Dienst (MDK).

Das Feststellen eines Pflegegrades (Pflegegrad 1 – 5) setzt eine Pflegebedürftigkeit voraus. Die Höhe des Pflegegrades hängt davon ab, ob und in welchem Umfang Unterstützung bei der Erledigung von alltäglichen Tätigkeiten benötigt wird. Ist fremde Hilfe erforderlich beim An- und Auskleiden, Duschen, Zähne putzen, Kämmen, Kochen, Essen, Gehen, Einkaufen, bei Arzt- und Behördengängen oder bei der Reinigung der Wohnung? Um dies festzustellen, erfolgt ein Besuch durch einen Vertreter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), der anschließend ein Pflegegutachten erstellt, in dem der Pflegegrad definiert wird. Basierend auf der Einschätzung des MDK erfolgt eine Zusage der Pflegekasse. Sie können jedoch Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, wenn Sie mit der Einstufung des Pflegegrades nicht einverstanden sind.
Den Antrag auf Pflegeleistung stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung, die Ihrer zuständigen Krankenkasse entspricht. Sie können den Antrag telefonisch, schriftlich (formlos) oder auch persönlich stellen. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag schriftlich zu stellen (an die Anschrift Ihrer Krankenkasse), da Sie bei Feststellung eines Pflegegrades ab dem Tag der Antragstellung Anspruch auf Pflegeleistungen haben. Durch das schriftliche Dokument haben Sie bei Bedarf einen zuverlässigen Nachweis über den Tag Ihrer Antragstellung.

Eigentlich muss der Pflegebedürftige den Antrag selbst stellen und unterschreiben. Das ist jedoch nicht immer möglich, denn einige Pflegebedürftige sind aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen dazu nicht mehr in der Lage. In diesem Fall können die bevollmächtigten vertretungsberechtigten Personen den Antrag stellen. Die Vollmacht muss dann zusammen mit dem Antrag eingereicht werden. Soweit möglich, können Sie den Antrag auch gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen vorbereiten. Wichtig ist, den Antrag sorgfältig und gewissenhaft auszufüllen. Falls Sie hierbei Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung jederzeit gerne beratend zur Seite.

Sobald ein Pflegegrad festgestellt und genehmigt worden ist, haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen entsprechend des festgestellten Pflegegrades. Dieser Anspruch besteht rückwirkend vom Tag der Antragstellung an. Beauftragen Sie einen Pflegedienst ohne festgestellten Pflegegrad, müssen Sie daher die Kosten zunächst selbst übernehmen. Erst nach Genehmigung des Pflegegrades erhalten Sie eine Rückerstattung der angefallenen Kosten – und zwar rückwirkend zum Datum der Antragstellung. Im Falle einer Ablehnung des Pflegegrads können Sie von dem Recht Gebrauch machen, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Alle Kosten, die die definierten Pflegeleistungen der Pflegekasse übersteigen, müssen von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Wer hierzu finanziell nicht in der Lage ist, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen. In diesem Fall wird jedoch zunächst geprüft, inwieweit Ihre nächsten Angehörigen die Pflegekosten – zumindest anteilig – übernehmen können.

Ja, Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad zwischen 2 und 5, die zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld von der Pflegeversicherung. Dieses ist jedoch geringer als die finanzielle Unterstützungsleistung bei Beauftragung eines Pflegedienstes.

Kann ich meinen Angehörigen selber pflegen und nur für einzelne Tätigkeiten einen Pflegedienst hinzuziehen?
Ja, das ist ohne weiteres möglich. In diesem Fall handelt es sich um sogenannte Kombinationsleistungen: Der Pflegedienst unterstützt beispielsweise beim Aufstehen oder ins Bett bringen, während die Angehörigen die anderen Unterstützungsleistungen übernehmen. Die vom Pflegedienst erbrachten Leistungen werden vom Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Der Umfang der Pflegetätigkeiten wird dann prozentual vom Pflegegeld abgezogen, d.h. wenn der Pflegedienst 40% der zu erbringenden Pflegeleistungen übernimmt, werden dem pflegenden Angehörigen ca. 60% des Pflegegeldes ausbezahlt.

In diesem Fall gelten die Regelungen zur Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson. Wenn Sie z.B. in den Urlaub fahren oder durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert sind (Verhinderungspflege), übernimmt Ihre Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege, z.B. durch den Pflegedienst Zwick. Sie können diese Ersatzpflege auch stundenweise über das ganz Jahr verteilen. Zudem können Sie bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (max. 806 Euro) zusätzlich für die Verhinderungspflege verwenden. Die Leistungen der Verhinderungspflege stehen Versicherten der Pflegegrade 2 bis 5 zu. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Die Übersicht zu allen aktuellen Leistungen und Geldleistungen finden Sie in der Informationsbroschüre vom Bundesministerium für Gesundheit. Hier geht‘s zum Download: Die Pflegestärkungsgesetze: Alle Leistungen zum Nachschlagen.

Neben Ihren personenbezogenen Daten müssen Sie angeben, ob Sie Pflegegeld, Sachleistungen (dies beinhaltet die Leistungen eines Pflegedienstes) oder Kombipflege in Anspruch nehmen möchten. Falls Sie die Beauftragung eines Pflegedienstes planen, sollten Sie bereits bei der Antragstellung das Kreuz bei „Kombipflege“ setzen. Beachten Sie, dass Sie das Pflegegeld in voller Höhe nur dann erhalten, wenn Sie auch selbst vollständig die Pflege übernehmen. Vergeben Sie einen Teil der pflegenden Tätigkeiten an einen Pflegedienst, erhalten Sie auch nur den prozentualen Anteil des Pflegegeldes, der Ihrem prozentualen Pflegeanteil entspricht.


Im Antrag müssen Sie zudem Ihre Pflegepersonen benennen, damit diese entsprechend versichert sind. Es gilt dabei die Regel: Bei mehr als 10 Stunden Pflege pro Woche werden entsprechende Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt. Dies gilt auch für Rentner, die einen Angehörigen pflegen. Wenn Sie mehrere Personen pflegen – zum Beispiel die pflegebedürftigen Eltern – werden die Pflegezeiten addiert (Additionspflege).
Darüber hinaus sollten Sie im Antrag angeben, welche Personen über den Termin zur MDK-Begutachtung informiert werden sollen. Wir empfehlen, dass bei der Begutachtung durch den MDK mindestens eine Pflegeperson anwesend ist, die über den Zustand des Pflegebedürftigen auskunftsfähig ist. Denn insbesondere bei älteren Menschen kommt es manchmal – wenn auch mit den besten Absichten – zu falschen Angaben: Das Eingeständnis, einfache Tätigkeiten nicht mehr selbständig bewältigen zu können, fällt nicht jedem leicht. Werden diese Angaben nicht korrigiert, wird ggf. ein Pflegegrad festgestellt, der nicht dem tatsächlichen Zustand des Pflegebedürftigen entspricht. Sie haben dann zwar immer noch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, jedoch ist das mit zusätzlichem Aufwand und zeitlichem Verzug verbunden.

In dieser Hinsicht können wir Sie beruhigen: All unsere MitarbeiterInnen halten sich strikt an die Hygienerichtlinien des RKI, tragen einen Mundschutz und desinfizieren regelmäßig ihre Hände. Im team aktiv sind ausschließlich MitarbeiterInnen im Einsatz, die keinerlei Corona-Symptome aufweisen – denn der Gesundheitsschutz unser KundInnen hat für uns als Pflegedienst selbstverständlich höchste Priorität.

Pflege zu Haus

Pflegen nach Stoppuhr? Nicht unser Ding!

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Verstärken Sie unsere Pflegeteams in Bargteheide, Ahrensburg, Hammoor & Stormarn.

Fragen?

Einfach anrufen: 0 45 32 / 20 47 37
Oder E-Mail schicken: daniel.zwick@pflegedienst-bargteheide.de

 
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